Selbstständigkeit und Sicherheit
durch betreutes Seniorenwohnen
Fortsetzung
Betreutes Seniorenwohnen schließt
die Angebotslücke zwischen ambulanter Hilfe und Pflege in der
Privatwohnung einerseits und stationärer Pflege im Pflegeheim
andererseits. Es tritt zunehmend an die Stelle des traditionellen
Altenheims, kann jedoch das Pflegeheim nur im Einzelfall ersetzen.
Ziel ist es,
selbstständiges Wohnen und eigenständige Haushaltsführung vor dem
Hintergrund größtmöglicher Sicherheit zu fördern und den
Eintritt von Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder
zumindest hinauszuzögern.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss betreutes Seniorenwohnen
mindestens die Qualitätsanforderungen, die in vier
Leistungsbereiche unterteilt sind, erfüllen. Altenwohnheime,
Altenwohnung oder sog. Service-Wohnen, die nur einen Teil der
Anforderungen erfüllen, sind zwar u.U. kostengünstiger, dafür
jedoch in ihrer Leistungsfähigkeit nicht mit dem betreuten
Seniorenwohnen vergleichbar.
Betreutes Seniorenwohnen ist keine
Sonderwohnform, sondern die bedarfsgerechte Verbesserung des
bestehenden Wohnungsbaus, kombiniert mit einem detaillierten
Betreuungskonzept.
Die Förderung der Selbsthilfekräfte der Bewohner und die
Einbeziehung der Familie sowie des gesamten sozialen Umfeldes in
Kombination mit der Gewährleistung bedarfsgerechter und
aufeinander abgestimmter Serviceleistungen macht die Stärke der
Konzeption aus. Die
Konzeption der Anlage entspricht weitestgehend den Anforderungen des
Qualitätssiegels. |