Die Mitglieder der
Seniorengenossenschaft sind durch die Zeichnung von
Geschäftsanteilen Miteigentümer der Wohnanlage (nicht der
einzelnen Wohnung). Sie haben damit ein Recht auf:
- Bevorzugte Nutzungsüberlassung
einer Wohnung
- Nutzungsrecht auf Lebenszeit
- Beratung durch die
Genossenschaft
- Mitsprache in den
Genossenschaftsgremien
- eine Option auf den Kauf einer
Wohnung (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Vorsorge für spätere Nutzung
Ein weiterer Vorteil sind die
relativ günstigen Beteiligungssummen. Die Satzung der
Genossenschaft erhalten Sie auf Wunsch.
Vorsorgen für eine Wohnung
Die Finanzierung der
Genossenschaftsanteile kann auch über Bausparmittel
erfolgen, so dass in der Ansparphase die staatliche
Bausparförderung genutzt werden kann. Diese Variante eignet sich
besonders für Sparer, die langfristig Vorsorge für ihren Wohnsitz
im Alter treffen möchten. Die Geschäftsanteile können sowohl an
Dritte übertragen als auch vererbt werden.
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